Wer ist ein / eine Menschenrechtsverteidiger/in?
Die Erklärung der Vereinten Nationen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen definiert Menschenrechtsverteidiger*innen als Frauen und Männer, die „alleine oder zusammen mit anderen für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte arbeiten.“
Menschenrechtsverteidiger*innen verteidigen die Menschenrechte entweder im Rahmen ihrer beruflichen oder ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten. Sie zeichnen sich durch ihre Aktionen aus, nicht aufgrund ihrer Tätigkeit, ihrer Positionen oder der Organisation, der sie angehören. Menschenrechtsverteidiger*innen können somit Journalist*innen sein, die Menschenrechtsverletzungen aufdecken, Gewerkschaftler*innen, die die Rechte von Arbeiter*innen verteidigen oder Umweltaktivist*innen, die die Auswirkungen von Entwicklungsprojekten auf die Rechte von indigenen Völkern in der Öffentlichkeit bekannt machen.
Menschenrechtsverteidiger*innen zeichnen sich durch die Werte aus, die sie fördern und nach denen sie handeln. In all ihrer Vielseitigkeit anerkennen Menschenrechtsverteidiger*innen die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, d.h. die Überzeugung, dass alle Menschen in den Genuss der Menschenrechte kommen müssen, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, Religion, sexueller Orientierung oder anderer Merkmale. Menschenrechtsverteidiger*innen sind Menschen, die die Menschenrechte mit friedlichen, gewaltfreien Mitteln fördern und schützen.
Was tun Menschenrechtsverteidiger*innen?
Menschenrechtsverteidiger*innen arbeiten für die Verwirklichung von allen Rechten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Standards verankert sind. Sie arbeiten auf vielfältige Weise innerhalb des Spektrums der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Manche Menschenrechtsorganisationen tragen zur Implementierung von Menschenrechtsstandards bei, indem sie Menschenrechtsverletzungen dokumentieren und dafür kämpfen, dass Regierungen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Wieder andere machen öffentlich, wenn die Menschenrechte nicht ausreichend geschützt werden. Sie organisieren friedliche Demonstrationen oder veröffentlichen Artikel, in denen Menschenrechtsverletzungen angeprangert werden.
Viele Menschenrechtsverteidiger*innen bieten den Überlebenden von Menschenrechtsverletzungen und deren Angehörigen praktische Hilfe an, z.B. einen Rechtsbeistand oder Schutz vor häuslicher Gewalt. Sie rufen Projekte ins Leben, die die wirtschaftlichen und sozialen Rechte einer Gemeinschaft zum Ziel haben und setzen sich für den Zugang der Bevölkerung zu Bildung und ihr Recht auf eine Unterkunft ein. Durch Menschenrechtsbildung und Bewusstseinsbildung für die Menschenrechte erreichen viele Menschenrechtsverteidiger*innen, dass Menschen dazu befähigt werden, ihre Menschenrechte zu verstehen.
Menschenrechtsverteidiger*innen arbeiten auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zusammen, lobbyieren verschiedene Einrichtungen, angefangen von Dorfräten bis zu den Einrichtungen der Vereinten Nationen für die vollständige Umsetzung der Menschenrechte für alle Menschen. Manche Menschenrechtsverteidiger*innen arbeiten für die Verwirklichung einzelner Rechte, z.B. des Rechtes auf Nahrung, oder sie kämpfen gegen spezifische Menschenrechtsverletzungen an, wie z.B. gegen die Folter oder erzwungene Abschiebungen.
Manche Menschenrechtsverteidiger*innen fördern und schützen die Rechte von bestimmten diskriminierten Gruppen, denen der gleichberechtigte Zugang zu ihren Rechten versagt bleibt. Dazu gehören z.B. Frauen, indigene Völker oder Lesben, Homosexuelle, Bisexuelle und Transvestiten. Menschenrechtsverteidiger*innen arbeiten für den Schutz der Menschenrechte für alle.
Wem nützt die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen?
Indem sie ihr Recht auf Verteidigung der Menschenrechte ausüben, tragen Menschenrechtsverteidiger*innen zu einer Stärkung der Zivilgesellschaft und zur Schaffung eines legitimen Freiraums für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte für alle Menschen bei. Menschenrechtsverteidiger*innen können sich beispielsweise für ein Ende der Folter in einer ganzen Region einsetzen oder die eigenen Landrechte verteidigen.
Auf welche Hindernisse stößt die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen?
In vielen Ländern waren und sind Menschenrechtsverteidiger*innen von Todesdrohungen, willkürlichen Verhaftungen und Folter bedroht und viele haben sogar wegen ihres Kampfes für die Menschenrechte ihr Leben verloren. In den Jahren 2000 bis 2005 startete Amnesty International über 400 Urgent Actions (Eilaktionen) zugunsten von Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich in unmittelbarer Gefahr befanden.
Manche Menschenrechtsverteidiger*innen werden ständig von Sicherheitsbeamten beschattet, ihre Büros, Telefone und Websites werden überwacht und blockiert, um die Menschenrechtsarbeit zu behindern. Die Aktivist*innen werden häufig davon abgehalten, sich frei mit Gleichgesinnten auszutauschen oder zu internationalen Menschenrechtskongressen zu reisen. Laut dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Menschenrechtsverteidiger*innen (siehe auch weiter unten) werden immer mehr Gesetze erlassen, um die Finanzierung von Menschenrechtsorganisation und ihr Recht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken.
In den vergangenen Jahren hat der Kampf gegen den Terrorismus zur Einführung von drakonischen Sicherheitsgesetzgebungen in vielen Teilen der Welt geführt, mit verheerenden Folgen für Menschenrechtsverteidiger*innen. Obwohl Regierungen in der Pflicht stehen, alle Mitglieder der Bevölkerung vor Misshandlungen – einschließlich absichtlicher Tötung von Zivilisten – zu schützen, haben viele Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in der Praxis dazu geführt, dass die Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen verhindert wurde. Oftmals werden die neuen Gesetze sogar gegen Menschenrechtsverteidiger*innen angewendet, um ihren Einsatz für die Menschenrechte einzuschränken.
Häufig werden Menschenrechtsverteidiger*innen auch durch Verleumdung ihrer Arbeit zur Förderung und dem Schutz der Menschenrechte behindert. Hohe StaatsbeamtInnen bezeichnen den Schutz der Menschenrechte als Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Durch den Versuch, sie persönlich in Misskredit zu bringen, laufen Menschenrechtsverteidiger*innen Gefahr, wegen angeblicher krimineller Handlungen angeklagt zu werden. Dabei spielen Denunziationen bewaffneter Kräfte oder fingierte Finanzskandale, sexuelle Übergriffe und andere Menschenrechtsverletzungen eine Rolle. Menschenrechtsverteidiger*innen können auch durch regierungsabhängige Organisationen unterminiert werden. Diese verbreiten oft eine irreführend positive Lage der Menschenrechte in ihrem Land und diskreditieren damit die unabhängigen Menschenrechtsgruppen.
Als Konsequenz von Verfolgung und Anschlägen gegen ihre Arbeit zur Verteidigung der Menschenrechte riskieren viele Menschenrechtsverteidiger*innen den Verlust ihrer Arbeitsstelle. Sie und ihre Verwandten leiden nicht selten unter eingeengten Möglichkeiten hinsichtlich Berufschancen und Ausbildung. Oft distanzieren sich sogar die Familien der Menschenrechtsverteidiger*innen von ihnen, weil sie der Meinung sind, dass die Menschenrechtsarbeit Schande oder Gefahr für die Verwandten mit sich bringt.
Wer behindert die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen?
Auf der ganzen Welt legen Regierungen, Sicherheitskräfte, bewaffnete Gruppen und andere Akteure, aber auch wirtschaftliche Interessenträger den Menschenrechtsverteidiger*innen Steine in den Weg, weil sie denken, dass der Schutz und die Förderung von bestimmten Rechten die vorhandenen politischen, wirtschaftlichen oder kulturellen Machtstrukturen und den sozialen Status Quo in Frage stellen könnten. Eine Reihe von Vorwänden und Argumenten werden angeführt, um die legitime Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen klein zu halten. Dazu gehören Begründungen wie der Schutz der nationalen Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder moralische Motive.
Arbeiten einige Menschenrechtsverteidiger*innen unter besonders schwierigen Umständen?
Die Arbeit aller Menschenrechtsverteidiger*innen kann beträchtliche Risiken und Herausforderungen nach sich ziehen. In vielen Teilen der Welt arbeiten Menschenrechtsverteidiger*innen zu besonders stark besetzten sensiblen Themen wie z.B. zu dem Recht der Frauen, keiner häuslichen Gewalt ausgesetzt zu sein oder die Rechte von Schwulen und Lesben. Diese Arbeitsgebiete sind besonders gefährlich, weil Menschenrechtsverteidiger*innen oft nicht nur von den eigenen Familien und Gemeinden isoliert arbeiten, sondern auch fernab von der Menschenrechtsgemeinde agieren müssen.
Menschenrechtsverteidigerinnen
Der Begriff Menschenrechtsverteidigerinnen beschreibt Frauen, die jede für sich oder zusammen mit anderen die Menschenrechte aller Menschen fördern und verteidigen, sich aber auch speziell für die Förderung von Frauenrechten einsetzen. Diese Unterkategorie wird besonders behandelt, da Menschenrechtsverteidigerinnen besonders verletzlich für Belästigungen, Misshandlungen und Marginalisierung durch staatliche und nicht-staatliche Akteure sind. Dies betrifft auch ihre Familien und ihre Gemeinden, weil sie kulturelle und soziale Normen für die Rolle der Frauen und ihren Status in der Gesellschaft in Frage stellen und anprangern. Deshalb muss Menschenrechtsverteidigerinnen die größtmögliche Unterstützung zukommen, damit ihre Stimmen gehört und befolgt werden.
Trotz vieler Hürden, die ihnen in den Weg gestellt werden, arbeiten Menschenrechtsverteidigerinnen aktiv für die Förderung der Menschenrechte, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – die Frauenrechte.
Menschenrechtsverteidigerinnen werten den Schutz der Menschenrechte auf und bringen diese Arbeit auf ganz einzigartige Weise innerhalb des gesamten Spektrums der Bürgerrechte voran.
Was kann man tun, um Menschenrechtsverteidiger*innen zu unterstützten?
Gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der Vereinten Nationen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen hat jeder Mensch das Recht, sich für die Verwirklichung der Menschenrechte einzusetzen. Die Rolle der Menschenrechtsverteidiger*innen zum Schutz aller Menschenrechte muss allgemein anerkannt und respektiert werden. Die politisch Verantwortlichen müssen sicherstellen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen unterstützt und ihre Rechte geschützt werden.
Angesichts der vielen Hindernisse, denen sich Menschenrechtsverteidiger*innen gegenüber sehen, haben sie Werkzeuge und Techniken entwickelt, mit denen sie ihre Arbeit für die Menschenrechte fortsetzen können. Eine ganz wichtige Quelle der Unterstützung innerhalb der Gemeinschaft der Menschenrechtsverteidiger*innen ist der Aufbau von Netzwerken auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Diese Netzwerke weisen viele Formen und verschiedenste Arbeitstechniken auf: Sie liefern Informationen über Menschenrechtsverletzungen, sie verbreiten Erfahrungen und lassen andere Mitglieder daran teilhaben, sie bieten denjenigen Menschenrechtsverteidiger*innen Schutz, die sich in unmittelbarer Gefahr befinden. Die Integration von Gruppen wie oder Lesben, Homosexuelle, Bisexuelle und Transvestiten oder Frauengruppen ist besonders wichtig, um deren Mitglieder besser schützen zu können.
Eine wachsende Zahl von internationalen Nicht-Regierungsorganisationen haben Abteilungen ins Leben gerufen, die sich besonders auf die Unterstützung, die Förderung und den Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen konzentrieren und für das Recht, die Menschenrechte zu verteidigen. Als internationale Organisationen sind sie in der Lage, Lobbyarbeit zu machen und die Regierungen unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass die Rolle der Menschenrechtsverteidiger*innen für den Schutz der Menschenrechte wichtig ist. Sie initiieren internationale Kampagnen zum Schutz des Rechtes auf die Verteidigung der Menschenrechte und für Menschenrechtsverteidiger*innen, die in Gefahr sind.
Im Jahre 1998 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Erklärung der Vereinten Nationen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen. Obwohl die Erklärung rechtlich nicht bindend ist, fasst sie doch die Empfehlungen anderer rechtlich bindender Konventionen und Übereinkommen zusammen, die vorwiegend Menschenrechtsverteidiger*innen betreffen. Die Erklärung unterstreicht die vorrangige Verantwortung der Staaten, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um jeden zu schützen, der sein Recht auf Verteidigung der Menschenrechte ausübt. Unter anderem unterstreicht die Erklärung noch einmal die folgenden Rechte: Recht auf Verteidigung der Menschenrechte, Versammlungsfreiheit, Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen, das Beschaffen von Ressourcen zum Aufbau von Menschenrechtsnetzwerken, das Recht, die Funktion von Regierungsbehörden und Ämtern zu kritisieren und das Recht auf Zugang zu internationalen Schutzmechanismen.
Ein Sonderberichterstatter des UN Generalsekretärs für Menschenrechtsverteidiger wurde im Jahr 2000 benannt und beauftragt, die Umsetzung der Erklärung zu überwachen, die Lage der Menschenrechte im Rahmen von Länderbesuchen zu beurteilen und Informationen von Menschenrechtsverteidiger*innen zu sammeln. Der Sonderberichterstatter soll auch die Hindernisse, die Menschenrechtsverteidiger*innen bei ihrer Menschenrechtsarbeit in den Weg gelegt werden, identifizieren und Drohungen gegen Menschenrechtsverteidiger dokumentieren.
Regionale Mechanismen bieten zusätzliche Unterstützung. Die Inter-Amerikanische Kommission für Menschenrechte richtete eine spezielle Abteilung für Menschenrechtsverteidiger*innen ein, die Human Rights Unit (Menschenrechtsabteilung), und im Jahre 2004 ernannte die Afrikanische Kommission für Menschen- und Bürgerechte einen Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Afrika. Im Jahre 2004 verabschiedete die Europäische Union das Programm zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen („Ensuring Protection – European Union Guidelines on Human Rights Defenders“), nachstehend als „Guidelines“ bezeichnet. Diese Guidelines beschreiben die Verpflichtung der Europäischen Union für die Stärkung, die Unterstützung und den Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen in Drittländern. Als Teil dieses Mandats richtet das Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ein spezielles Augenmerk auf Nicht-Regierungs-Organisationen und Menschenrechtsverteidiger*innen, vor allem im Kaukasus und in Zentralasien.
Eine grundlegende Revision der Guidelines fand 2008 statt.
Amnesty International und Menschenrechtsverteidiger*innen
Amnesty international ist davon überzeugt, dass die Zusammenarbeit mit Menschenrechtsverteidiger*innen und die Schaffung eines sicheren Freiraumes für die Verteidigung der Menschenrechte in der Gesellschaft einer der besten Wege ist, um die Menschenrechte aller Menschen zu schützen und zu fördern.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1961 hat die Organisation mit und für Tausende von Menschenrechtsverteidiger*innen zusammen gearbeitet und hat stets außerordentlichen Nutzen aus den Informationen und Erkenntnissen der Menschenrechtsverteidiger*innen gezogen.
Amnesty International wird die Arbeit in Solidarität mit den Menschenrechtsverteidiger*innen fortsetzen und appelliert an Regierungen, alle rechtlichen und behördlichen Schritte zu unternehmen, damit die Rechte und Freiheiten der Menschenrechtsverteidiger*innen gewahrt werden, so wie sie in der Erklärung der Vereinten Nationen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen festgelegt sind.